Faßbacher HofgGmbH

Arbeiter Samariter Bund

RV Bergisch Land e.V.

Wohn- und Betreuungsverbund

für Menschen mit psychischer Erkrankung und Sucht

Betreutes Wohnen

Das seit 1998 bestehende Betreute Wohnen richtet sich an Menschen, die einer stationären Betreuung nicht oder nicht mehr bedürfen. Die Betreuung erfolgt als Betreutes Einzelwohnen in von den Klienten auf dem Wohnungsmarkt, ausnahmsweise auch beim Träger, angemieteten Wohnungen. Zu Beginn der Betreuung wird ein Betreuungsvertrag geschlossen.

 

Mit den Betroffenen werden die  Ziele und Hilfestellungen individuell vereinbart. Dies kann schwerpunktmäßig beinhalten: Hilfen zum Umgang mit der Suchterkrankung, zur Aufrechterhaltung psychischer Stabilität, zum selbständigen Wohnen, zur Alltagsbewältigung,  zur Freizeitgestaltung, zur Gestaltung sozialer Beziehungen, zur Teilnahme an tagesstrukturierenden Angeboten, zur Aufnahme und Aufrechterhaltung einer Beschäftigung oder bezahlten Arbeit.

 

Im Unterschied zum soziotherapeutischen Wohnheim und der Außenwohngruppe kann im  Betreuten Wohnen kein abstinentes Umfeld bereitgestellt werden. Der Aspekt der sozialen Kontrolle des Suchtmittelkonsums ist deutlich reduziert. Ein Teil der Klienten entscheidet sich weiter für Suchtmittelabstinenz, andere für Abstinenz von einer Hauptsubstanz, wieder andere für den Versuch eines kontrollierten Konsums oder dauerhafte Substitution.  Ziel des Betreuten Wohnens ist es, den Klienten darin zu unterstützen und zu begleiten, einen für ihn angemessenen Umgang mit dem Substanzkonsum zu entwickeln und aufrechtzuerhalten. Die Betreuung wird fortgeführt, so lange eine  Akzeptanz der Betreuungsbeziehung besteht.

 

So weit die Klienten des Betreuten Wohnens dies wünschen steht Ihnen die Teilnahme am tagesstrukturierenden Angebot  des Stammhauses offen, da ansonsten ihre Stabilität stark gefährdet würde. Dies gilt nicht, wenn sie zur Teilnahme an einem anderen tagesstrukturierenden Angebot oder einer Arbeit in der Lage sind.

 

Die Finanzierung des Betreuten Wohnens erfolgt auf Antrag des Klienten hin über Fachleistungsstunden durch den Landschaftsverband Rheinland. Für die Teilnahme am tagesstrukturierenden Angebot wird separat eine Kostenübernahme beantragt.